Der kürzlich gefasste Beschluss der Landesbehörde erklärt Karneval, Fastnacht und Fasching zum immateriellen Kulturerbe Brandenburgs. Er vereint dabei rheinische Karnevalstraditionen, das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz sowie das Quempas-Singen der Luckauer Christmette unter einem Schutzdach. Durch finanzielle Förderung und institutionelle Begleitung werden regionale Vereine gestärkt, um die Kontinuität dieser kulturellen Praktiken zu sichern und damit das Gemeinschaftsgefühl in ländlichen Regionen zu festigen. So fördert sie aktiv die Bewahrung alter Traditionen.